Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Kraftfahrzeugen durch den in der Buchungsbestätigung und im Impressum bezeichneten Vermieter (nachfolgend „Vermieter“) an den Vertragspartner (nachfolgend „Mieter“).
Bestandteile des Mietvertrags sind in folgender Rangfolge: (1) individuell vereinbarte Angaben in Angebot und Buchungsbestätigung, insbesondere Fahrzeug, Mietzeit, Gesamtpreis, Kilometerregelung, Kaution und vereinbarte Haftungsreduzierung; (2) Übergabe- und Rückgabeprotokoll einschließlich Schadensprotokoll, Fahrzeugfotos und sonstiger digitaler Dokumentation; (3) diese Allgemeinen Mietbedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Gesetzliche Rechte des Mieters werden durch die Vertragsunterlagen nicht ausgeschlossen, soweit dies nicht ausdrücklich und wirksam vereinbart ist.
Die Darstellung von Fahrzeugen und Preisen auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit dem Absenden eines als „Anfrage“ bezeichneten Formulars übermittelt der Mieter eine unverbindliche Buchungsanfrage.
Der Vermieter übersendet ein Angebot mit den wesentlichen Mietdaten. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter dieses Angebot innerhalb der angegebenen Frist ausdrücklich in Textform annimmt oder die darin verlangte Zahlung leistet und der Vermieter die Buchung bestätigt. Eine bloße automatisierte Eingangsbestätigung ist noch keine Buchungsbestätigung.
Individuelle Angebote, Buchungsbestätigungen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen können per E-Mail oder, sofern der Mieter diesen Kommunikationsweg gewählt hat, per WhatsApp übermittelt werden.
Wird auf der Website ausnahmsweise unmittelbar eine zahlungspflichtige Buchung ermöglicht, gelten die dort unmittelbar vor der Buchung angezeigten Angaben; der Vertrag kommt nach Maßgabe des dort beschriebenen Buchungsablaufs zustande.
Der Vermieter übermittelt dem Mieter die Buchungsbestätigung, diese Mietbedingungen und die erforderlichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den in der Buchungsbestätigung eingetragenen Fahrern geführt werden. Jeder Fahrer muss während der gesamten Mietzeit die vereinbarte Alters- und Führerscheinanforderung erfüllen und eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, muss jeder Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren ununterbrochen eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Vor Übergabe sind ein gültiges Ausweisdokument und der Originalführerschein vorzulegen. Ein Wohnsitznachweis darf nur verlangt werden, soweit dies im Einzelfall für die eindeutige Identifizierung erforderlich ist.
Die Identitäts- und Führerscheinprüfung kann bei digitaler Übergabe im Rahmen eines Videoanrufs erfolgen. Dabei sind Ausweisdokument und Originalführerschein deutlich sichtbar vorzuzeigen.
Der Vermieter prüft die Dokumente grundsätzlich durch Einsichtnahme und erfasst nur die erforderlichen Angaben. Ausweiskopien werden im Regelfall nicht erstellt. Im begründeten Ausnahmefall ist eine Kopie nur zulässig, wenn sie für einen dokumentierten Zweck erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist, der Ausweisinhaber zuvor ausdrücklich in die Ablichtung eingewilligt hat und die Kopie dauerhaft als Kopie gekennzeichnet wird. Nicht erforderliche Angaben dürfen geschwärzt werden. Die Ablehnung einer Kopie steht der Vermietung nicht entgegen, wenn die Identität auf andere zumutbare Weise ausreichend geprüft werden kann. Die gesonderten Datenschutzhinweise gelten.
Kann die Identität oder Fahrberechtigung nicht ausreichend nachgewiesen werden, darf der Vermieter die Übergabe verweigern. Hat der Mieter den Hinderungsgrund zu vertreten, richten sich die Zahlungsfolgen nach der vereinbarten Stornierungsregelung und den gesetzlichen Vorschriften.
Der Gesamtmietpreis einschließlich vereinbarter Zusatzleistungen und sonstiger zwingender Preisbestandteile ergibt sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung. Alle Preise sind Endpreise. Soweit der Vermieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Zahlungsart und Fälligkeit werden ebenfalls in Angebot oder Buchungsbestätigung festgelegt. Nachträgliche Preisänderungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
Die Höhe der Kaution und die zulässige Zahlungsweise ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Der Vermieter darf fällige, hinreichend konkretisierte Ansprüche aus dem Mietverhältnis mit der Kaution verrechnen.
Der nicht benötigte Teil der Kaution wird unverzüglich, regelmäßig spätestens innerhalb von sieben Bankarbeitstagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe freigegeben oder zurückgezahlt. Bestehen konkrete offene Ansprüche, darf nur ein angemessener Teil bis zur Klärung zurückbehalten werden; der unstreitige Rest ist auszuzahlen.
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in verkehrssicherem und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignetem Zustand. Fahrzeugzustand, Kilometerstand, Tank- oder Ladezustand, Zubehör und erkennbare Vorschäden werden im Übergabeprotokoll und gegebenenfalls durch Fotos festgehalten.
Die Bestätigung des Übergabeprotokolls dokumentiert nur den bei zumutbarer Prüfung erkennbaren Zustand. Sie ist kein Verzicht auf Rechte wegen verdeckter oder später festgestellter Mängel.
Treten während der Mietzeit Mängel oder Warnanzeigen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren und dessen zumutbare Anweisungen zu befolgen. Bei sicherheitsrelevanten Warnungen ist die Fahrt sofort zu unterbrechen. Gesetzliche Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt.
Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform wirksam.
Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter eine angemessene Nutzungsentschädigung für die Überschreitungszeit und Ersatz eines darüberhinausgehenden, von ihm zu vertretenden Schadens. Eine in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Pauschale wird angerechnet. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eine eigenmächtige Verlängerung kann den vereinbarten Umfang der Haftungsreduzierung beeinträchtigen, soweit dies in der Buchungsbestätigung klar ausgewiesen und gesetzlich zulässig ist.
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig, entsprechend der Betriebsanleitung und den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Ladung ist vorschriftsmäßig zu sichern; zulässige Gesamtmasse, Abmessungen und insbesondere die Fahrzeughöhe sind zu beachten.
Die konkreten Fahrzeugabmessungen, insbesondere die Fahrzeughöhe, ergeben sich aus der Buchungsbestätigung, der Fahrzeugkennzeichnung oder der Übergabeanleitung. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden durch Missachtung der Fahrzeughöhe oder sonstiger Abmessungen, insbesondere an Brücken, Durchfahrten, Parkhäusern, Schranken und Gebäudeteilen.
Der Mieter hat das Verhalten der von ihm eingesetzten berechtigten Fahrer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wie eigenes Verhalten zu vertreten.
Fahrten außerhalb Deutschlands sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig. Der Vermieter kann die Zustimmung von der Versicherungsdeckung und den Einreisebestimmungen abhängig machen.
Insbesondere untersagt sind:
• die Überlassung an nicht eingetragene Fahrer oder die Weitervermietung;
• Fahrten unter Alkohol-, Cannabis-, Medikamenten- oder sonstigem berauschendem Einfluss, soweit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist;
• Motorsport, Renn-, Test- oder Fahrschulveranstaltungen sowie die Nutzung auf nicht öffentlichen Rennstrecken;
• rechtswidrige Zwecke, die Beförderung gefährlicher Stoffe ohne erforderliche Erlaubnis, Überladung oder unsachgemäßes Abschleppen;
• Rauchen und Dampfen im Fahrzeug sowie der Konsum berauschender Mittel im Fahrzeug.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und unter geeigneten Schutzmaßnahmen mitgeführt werden. Der Mieter hat das Fahrzeug gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung zu sichern.
Freikilometer und Preis je Mehrkilometer ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Maßgeblich sind die dokumentierten Kilometerstände bei Übergabe und Rückgabe.
Das Fahrzeug ist mit dem bei Übergabe dokumentierten Tank- oder Ladezustand zurückzugeben. Bei Minderfüllung darf der Vermieter die tatsächlich erforderlichen Wiederherstellungskosten und eine vorab klar ausgewiesene, angemessene Servicepauschale berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Normale, vertragsgemäße Verschmutzung und Abnutzung sind mit dem Mietpreis abgegolten.
Als übermäßige Verschmutzung kommen insbesondere Bauschutt, Farbe, Öl, Fett, Tierhaare, tierische Ausscheidungen oder vergleichbare Verunreinigungen in Betracht. Berechnet werden nur die erforderlichen und nachweisbaren Reinigungskosten. Eine vorab klar ausgewiesene angemessene Reinigungspauschale bleibt zulässig; dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten gestattet.
Zusätzliche Reinigungskosten dürfen nur bei übermäßiger, vom Mieter zu vertretender Verschmutzung in erforderlicher und nachweisbarer Höhe berechnet werden.
Für verlorenes oder schuldhaft beschädigtes Zubehör, Fahrzeugpapiere und Schlüssel haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Berechnet werden dürfen die erforderlichen Wiederbeschaffungs- und Folgekosten. Hierzu gehören insbesondere Kosten für Ersatzschlüssel, Programmierung, notwendige Anpassungen oder den Austausch von Schließsystemen sowie nachweisbare Folgekosten.
Für Schäden und Kosten infolge einer schuldhaft verursachten Falschbetankung haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Hierzu können insbesondere Kosten für Kraftstoffablass, Reinigung, Abschleppen, Reparatur und nachweisbare Folgekosten gehören.
Übergabe und Rückgabe können persönlich, über eine Schlüsselbox, Keyless Access oder ein anderes vereinbartes System erfolgen. Der Vermieter stellt rechtzeitig eine verständliche Anleitung und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit für Störungen bereit.
Bei technischer Störung eines Telematik-, Keyless- oder Öffnungssystems hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren. Eigenmächtige Manipulationen oder gewaltsame Öffnungsversuche sind untersagt.
Bei digitaler Übergabe beginnt die Obhut des Mieters, sobald er Zugriff auf Fahrzeug und Schlüssel erhält. Bei digitaler Rückgabe endet die Obhut, sobald das Fahrzeug am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit ordnungsgemäß verschlossen abgestellt, der Schlüssel wie angewiesen zurückgegeben und der Zugriff des Mieters beendet wurde.
Der Mieter hat die in der Rückgabeanleitung bezeichneten, zumutbaren Zustandsfotos unverzüglich per E-Mail oder, sofern vereinbart, per WhatsApp zu übermitteln. Erforderlich können insbesondere Fotos von Vorderseite, Rückseite, beiden Fahrzeugseiten, Innenraum, Laderaum, Kilometerstand, Tankanzeige, Schlüsselablage und dem verschlossenen Fahrzeug sein. Videos ersetzen die verlangten Zustandsfotos nicht, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich zustimmt.
Die Rückgabebestätigung des Vermieters dokumentiert den Abschluss der Rückgabe. Sie ist jedoch keine Voraussetzung für die Beendigung der Obhut, wenn der Mieter sämtliche Rückgabeschritte vollständig und nachweisbar erfüllt hat.
Für eine Fahrzeugvermietung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die nachfolgenden Stornierungsmöglichkeiten werden freiwillig eingeräumt.
Stornierungen und Umbuchungswünsche sind in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären.
Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
Bei einer vom Mieter veranlassten Stornierung gelten folgende pauschalierte Entschädigungen: mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn 25,00 Euro, höchstens jedoch 25 % des Gesamtmietpreises; 48 bis 24 Stunden vor Mietbeginn 50 %; weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung 85 % des Gesamtmietpreises.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung an. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens nach den gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.
Eine Umbuchung ist bis 24 Stunden vor Mietbeginn nach Verfügbarkeit möglich. Hierfür kann eine vorab vereinbarte Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro berechnet werden. Scheitert die Umbuchung, gelten die Stornierungsregeln bezogen auf den ursprünglichen Mietbeginn. Bei einem vom Vermieter zu vertretenden Änderungsbedarf fällt keine Gebühr an.
Der Mieter hat den Vermieter bei Panne, Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigem Schaden unverzüglich über die bereitgestellte Notfallnummer zu informieren und den Schaden möglichst gering zu halten.
Die Polizei ist insbesondere bei Personenschäden, Diebstahl, Brand, Wildschaden, erheblichen Sachschäden, ungeklärter Schuldfrage, Unfallflucht oder auf Anweisung des Vermieters zu verständigen.
Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Unfallstelle, beteiligte Fahrzeuge, Kennzeichen, Kontaktdaten, Zeugen und sichtbare Schäden sind zumutbar zu dokumentieren. Der Mieter hat den Unfallbericht vollständig auszufüllen und bei der Schadenaufklärung mitzuwirken.
Der vollständig ausgefüllte Unfallbericht ist dem Vermieter grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach dem Ereignis zu übermitteln, soweit dem Mieter dies zumutbar ist.
Reparaturen, Abschleppmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für Maßnahmen, die zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr zwingend erforderlich sind und wenn der Vermieter nicht rechtzeitig erreichbar ist.
(1) Der Fahrer hat Unfälle unverzüglich der Polizei und dem Vermieter zu melden.
(2) Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflicht, insbesondere bei Fahrerflucht (§ 142 StGB), entfällt die Haftungsbegrenzung; bei grober Fahrlässigkeit kann sie entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Sie bleibt bestehen, soweit die Pflichtverletzung für die Feststellung oder den Umfang des Schadens nicht ursächlich war (außer bei Arglist).
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden, Verlust und sonstige Pflichtverletzungen. Für normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet er nicht.
Ist in der Buchungsbestätigung eine vertragliche Haftungsreduzierung vereinbart, ist die Haftung für die dort bezeichneten Fahrzeugschäden grundsätzlich auf die genannte Selbstbeteiligung je Schadenereignis begrenzt. Einbezogene und ausgenommene Schadenarten müssen in der Buchungsbestätigung klar bezeichnet sein.
Bei vorsätzlicher Schadensverursachung entfällt die Haftungsreduzierung. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung darf der Vermieter die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten darf die Haftungsreduzierung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Wertungen und nur insoweit gekürzt werden, wie die Pflichtverletzung für Eintritt oder Umfang des Schadens ursächlich war; bei Arglist gilt diese Kausalitätsbegrenzung nicht.
Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt. Rechte Dritter und die gesetzliche Kfz- Haftpflichtversicherung werden durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt.
Bei Rückgabe wird der Fahrzeugzustand nach Möglichkeit gemeinsam dokumentiert. Bei unbeaufsichtigter Rückgabe prüft der Vermieter das Fahrzeug grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden, soweit keine außergewöhnlichen Umstände entgegenstehen, und informiert den Mieter über neu festgestellte Schäden mit geeigneter Dokumentation.
Der Vermieter hat darzulegen, dass ein geltend gemachter Schaden während der Mietzeit entstanden ist und keine normale Abnutzung oder bereits dokumentierte Vorschädigung darstellt. Dem Mieter bleibt eine Stellungnahme und der Nachweis eines abweichenden Geschehensablaufs möglich.
Schäden werden nach den erforderlichen Reparaturkosten oder der nachgewiesenen Wertminderung abgerechnet. Umsatzsteuer wird nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Nutzungsausfall, Gutachter-, Abschlepp- und sonstige Folgekosten werden nur verlangt, soweit sie dem Grunde und der Höhe nach ersatzfähig und nachgewiesen sind.
Der Mieter trägt die während seiner Mietzeit verursachten Bußgelder, Gebühren, Maut- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Kosten. Der Vermieter darf die zur Bearbeitung erforderlichen Mieterdaten an zuständige Stellen übermitteln.
Für die Bearbeitung eines vom Mieter zu vertretenden Vorgangs kann der Vermieter eine Verwaltungskostenpauschale von 25,00 Euro berechnen. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Bußgeld, Gebühr oder Maut werden daneben nur in tatsächlich angefallener Höhe weiterbelastet.
Beide Parteien können den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Soweit zumutbar, ist zuvor abzumahnen oder eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
Ein wichtiger Grund für den Vermieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, das Fahrzeug einem nicht berechtigten Fahrer überlässt, unter fahruntüchtig machendem Einfluss fährt, das Fahrzeug erheblich vertragswidrig nutzt oder fällige Zahlungen trotz Fristsetzung nicht leistet.
Nach wirksamer Kündigung ist das Fahrzeug unverzüglich nach Abstimmung zurückzugeben. Zahlungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung sind anzurechnen.
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Gesetzliche Rechte des Mieters wegen eines Fahrzeugmangels bleiben unberührt.
Kann das gebuchte Fahrzeug aus einem vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund nicht bereitgestellt werden, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen.
Ein Ersatzfahrzeug wird nach Möglichkeit angeboten, ist aber nur geschuldet, wenn dies individuell vereinbart wurde. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dieser Haftungsregelung und dem Gesetz.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die gesonderte Datenschutzinformation, die vor Datenerhebung bereitgestellt wird.
Ist das Fahrzeug mit einem Telematik- oder Ortungssystem ausgestattet, wird der Mieter vor Übergabe gesondert und konkret über Art und Umfang der Datenverarbeitung informiert. Eine heimliche oder anlasslose Verhaltensüberwachung ist nicht Vertragsbestandteil.
Vertragskommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder telefonisch. WhatsApp wird nur verwendet, wenn der Mieter diesen Kommunikationsweg selbst wählt oder gesondert wünscht; eine gleichwertige Alternative bleibt verfügbar.
Private Fahrzeuge des Mieters dürfen nur auf dafür zugelassenen öffentlichen Parkflächen oder öffentlichen Straßen abgestellt werden. Das Abstellen erfolgt auf eigene Gefahr und begründet keinen Verwahrungsvertrag mit dem Vermieter. Für eine Haftung des Vermieters gilt Ziffer 17.
Zurückgelassene Gegenstände werden, soweit zumutbar, für eine angemessene Frist verwahrt. Der Mieter trägt erforderliche Versand- oder besondere Aufbewahrungskosten. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Vermieter nach Ziffer 17.
Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters Gerichtsstand.
Sind einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der betroffenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform festgehalten werden.
Individuelle Abreden und der gesetzliche Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.
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Für Abschluss und Durchführung des Mietvertrags verarbeiten wir die im Buchungsformular angegebenen Daten: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mietzeitraum, gebuchte Kilometer, gewähltes Versicherungspaket, hochgeladene Ausweis- und Führerscheindokumente sowie die digitale Unterschrift. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Die hochgeladenen Dokumente dienen ausschließlich der Identitäts- und Fahrberechtigungsprüfung. Sie werden verschlüsselt übertragen, zugriffsgeschützt gespeichert und nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
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Vertragsdaten speichern wir für die Dauer des Mietverhältnisses und anschließend im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 6 bzw. 10 Jahre nach HGB/AO). Dokumente ohne Aufbewahrungspflicht werden nach Vertragsende gelöscht.
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