§ 1 Rechte und Pflichten des Vermieters
(1) Der Vermieter stellt den Transporter in einem verkehrstauglichen und technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung.
(2) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überladung oder Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung durch den Mieter entstehen.
(3) Im Falle eines technischen Defekts, der nicht durch den Mieter verursacht wurde, verpflichtet sich der Vermieter, den Defekt schnellstmöglich zu beheben oder ein
Ersatzfahrzeug bereitzustellen.
§ 2 Haftung und Versicherung
(1) Das Fahrzeug ist durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder unsachgemäße Nutzung entstehen.
(2) Der Mieter trägt im Schadensfall die Selbstbeteiligung gemäß den Bedingungen der Versicherung.
(3) Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte, vorsätzliches Handeln oder Missachtung der Vertragsbedingungen entstehen.
§ 3 Schäden und Mängel
(1) Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietdauer auftretenden Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden.
(2) Reparaturen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.
(3) Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
§ 3 Schäden und Mängel
(1) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt, insbesondere bei:
- Nichtzahlung der Mietgebühren,
- unbefugter Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte,
- Nutzung des Fahrzeugs für illegale Zwecke.
(2) Der Mieter kann den Vertrag vorzeitig nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters kündigen. Bereits gezahlte Mietbeträge werden nicht erstattet.
§ 5 Datenschutz
(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Die Daten können an Dritte weitergegeben werden, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Versicherungen oder Behörden).
(3) Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die vom Vermieter gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen und deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu fordern, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.